Dienstleistungen
Prüfung - Wartung - Instandsetzung

Brandschutzberatung

Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach BGR 133 (vorherige ZH 1/201)

Theoretische und Praktische Schulung im Umgang mit Feuerlöschgeräten

Feuerlöschtechnik

Feuerlöschtechnik, Fachhandel für brandschutztechnische Geräte und Anlagen. Unsere Mitarbeiter sind Sachkundige nach DIN 14406 Teil 4 sowie befähigte Personen nach TRBS 1203/2

Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3 und die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten!).
Die Überprüfung dient vor allem:

  1. der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
  2. der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)


Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben. Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten befähigten Person überprüfen zu lassen.

RWA Anlagen

Prüfung/Wartung von RWA – Anlagen nach DIN 18232

Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfallentsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.

Brandschutztüren, Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse

Prüfung/Wartung von Brandschutztüren, Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse nach DIBt

Brandschutztüren (besser: Feuerschutzabschlüsse) haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden.

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschutzvorhänge zwischen Brandabschnitten).Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

Löschwassersperren – Flüssigkeisbarrieren

Prüfung/Wartung von Löschwassersperren nach UVV

Löschwasserbarrieren sind Sperren, die zur Vermeidung des unkontrollierten Auslaufens von kontaminiertem Löschwasser aus Öffnungen von baulichen Anlagen (z.B, Türen, Tore) dienen.

Brandschutzklappen

Prüfung/Wartung nach allg. Bauaufsichtliche Zulassung DIBt

Die Brandschutzklappe, ist ein Bauteil zum Einbau in Lüftungsleitungen innerhalb von Wänden und Decken bzw. entfernt von Wänden (mit Brandschutzverkleidung). Sie ist eine automatische Absperrvorrichtung zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch durch den beidseitig an der Klappe angeschlossenen Lüftungskanal.

Wandhydranten, Steigleitungen und der zugehörigen Schlauchanschlußleitungen

Prüfung/Wartung von Wandhydranten und Steigleitungen nach DIN EN 671 - 1 und DIN EN 671 – 2

Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind. In einer meist plombierten Wandnische ist ein Ventil angebracht, an das ein gerollter Druckschlauch mit dem dazugehörigen Strahlrohr angeschlossen ist. In Deutschland dient dazu meist ein formbeständiger Druckschlauch-W, der von Wasser durchflossen werden kann, auch wenn er noch aufgerollt ist. Eine Normierung existiert durch die Norm DIN 14 461.

Eine Steigleitung ist eine dem zuleitenden Transport von Wasser, Gas oder elektrischem Strom in oder an Bauwerken dienende brandschutztechnische oder versorgungstechnische Rohrleitung bzw. elektrische Leitung – in Gebäuden zumeist vom (oft im Hausanschlussraum liegenden) jeweiligen Hausanschluss ausgehend und die jeweilige Hauptleitung vertikal in die verschiedenen Geschosse fortführend.

Sektional- und Rolltore

Prüfung/Wartung von Sektional- und Rolltoren sowie Rollgittern nach BGR 232

Ein Sektionaltor dient dem Verschließen von Hallen oder als Garagentor. Das Torblatt ist in mehrere Sektionen waagerecht unterteilt und schließt sich von oben nach unten. Seltener gibt es auch eine senkrechte Unterteilung. Gegenüber dem Kipptor, dem Flügeltor und dem Schwingtor hat es den Vorteil, dass es außen keinen Raum zum Öffnen benötigt. In Konkurrenz dazu steht das Rolltor. Rolltor und Sektionaltor können auch als Schnelllauftore ausgeführt sein.

Das sogenannte Bodenprofil kann als Sicherheitsprofil ausgeführt sein. Dieses spricht beim Schließen an, wenn ein Widerstand erkannt wird. So wird eine Quetschgefahr ausgeschlossen. Hierfür ist regelmäßiges Testen notwendig und in vielen Fällen auch vorgeschrieben.

Ladebrücken und fahrbare Rampen

Prüfung/Wartung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen nach BGR 233

Überladebrücken an den Laderampen werden von Hand betätigt oder auch elektrohydraulisch betrieben. Nachdem das Fahrzeug (LKW) an das Tor (Rampe) direkt angedockt hat, wird beim Anlegen bzw. Hochklappen der Überladebrücke meistens eine Schwenklippe aus Aluminium umgeklappt, so dass nur diese dann auf dem Nutzfahrzeug aufliegt. Es gibt mehrere Namen, mit denen sie von den Benutzern, etwa Lagerbeschäftigten, Kraftfahrern oder Fernfahrern bezeichnet wird: als Anlegeblech, Rampenblech, Eisenrampe, Abladeblech, Abladebrücke, Klapprampe oder Eisenplatte. Im Transportgewerbe (Spedition) oder im Alltag der Lagerhaltung ist diese ca. 3 x 2 m große Überladebrücke für alle Warenlager das wichtigste Teil, um überhaupt an einem Rampentor abladen zu können.

Durch einen flexiblen Hub- bzw. Hebemechanismus wird der Höhenunterschied zwischen dem Bodenniveau des Bauwerkes (Lagertor / Rampe) und der Ladeplattform des Nutzfahrzeuges ausgeglichen, damit z. B. mit einem Hubwagen und dem Gabelstapler besser abgeladen werden kann.

Leitern und Tritte

Prüfung/Wartung nach BGV D 36
Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.